In den möglicherweise notwendigen Beschluss fließen einerseits die Erkenntnisse der Stadtverwaltung nach Auswertung der Begründung der Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtes, andererseits auch die Stellungnahme des Landeswahlleiters ein. Diese Stellungnahme wird in der kommenden Woche erwartet.
Wahlbezirke bei Kommunalwahl werden festgelegt
Keine Benennung von Kandidaten für die Kommunalwahl ohne neue Wahlbezirkseinteilung
Münster (SMS) - Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes
zur Frage der Zulässigkeit der Stichwahl bei Kommunalwahlen, aber auch
zur Festlegung der Grenzen der Wahlbezirke macht eine erneute Sitzung
des Wahlausschusses notwendig. Ob die bereits in der letzten Sitzung am
5. Dezember 2019 beschlossenen Wahlbezirke geändert werden müssen, muss
dann geprüft werden. Erst nach der Wahlbezirkseinteilung ist die
Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl im
September möglich. Ein Beschluss des Wahlausschusse kann voraussichtlich
bis Ende Januar getroffen werden.