Eine Zertifizierung komme nur dann in Betracht, "wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist", erklärte die Netzagentur weiter. Die Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug habe sich entschlossen, nicht die bestehende Gesellschaft umzuwandeln, sondern eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen.
Diese Tochtergesellschaft soll der Behörde zufolge dann Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Nun bleibe das Verfahren so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen sei. Dann erst könne die Netzagentur die Unterlagen der "neuen Antragstellerin" prüfen und das Verfahren damit fortsetzen.
Die Pipeline verbindet Russland mit Deutschland, damit sollen die russischen Gaslieferungen nach Deutschland deutlich erhöht werden. Die Pipeline war schon im September fertiggestellt worden, Ziel ist laut der Betreiberfirma eigentlich eine Inbetriebnahme noch in diesem Jahr. Dafür fehlt aber noch die abschließende Zertifizierung der deutschen Behörden.
Die Pipeline wird von Gegnern des Projekts als geopolitisches Instrument in den Händen Russlands kritisiert. Zuletzt war der Vorwurf laut geworden, Russland drossele absichtlich seine Gaslieferungen, um das behördliche Verfahren in Deutschland zu beschleunigen. Moskau wies das zurück.
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