Auch Weihnachtsmärkte sollen in diesem Jahr unter kontrollierten 2G-Regeln stattfinden. Die Alarmstufe gilt in Baden-Württemberg, wenn 390 an Covid-19 erkrankte Patienten auf den Intensivstationen liegen oder die sieben Tage Hospitalisierungsinizdenz den Wert von zwölf überschreitet.
Kretschmann sagte, er werde sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag für weitere sogenannte Öffnungsklauseln für die Länder einsetzen. Es gebe derzeit eine großes Nord-Süd-Gefälle bei den Infektionszahlen, das unterschiedliche Maßnahmen erforderlich mache.
Kretschmann und auch der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) sprachen sich erneut für eine Impfpflicht im Pflegebereich aus. Lucha zeigte sich optimistisch, dass eine solche Impfpflicht Teil der Regierungsvereinbarung der geplanten Ampelkoalition im Bund werde.
Derweil wies der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Eilantrag gegen die Warn- und Alarmstufen des Landes ab. Eine Klägerin hatte sich gegen die Einschränkungen für Ungeimpfte beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen gewandt.
Das Gericht entschied, die Maßnahmen seien nicht zu beanstanden. Die Zutrittsverbote könnten dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Das Land könne aus bisherigen Pandemieerfahrungen abschätzen, wann die Versorgungskapazitäten erschöpft seien.
bst/cfm
© Agence France-Presse