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Bewährungsstrafe für Cannabishandel

Das Amtsgericht im baden-württembergischen Freiburg hat die Betreiberin eines Hanfladens des unerlaubten Drogenhandels für schuldig befunden.

Die Angeklagte wurde am Dienstag zu einer Geldstrafe von 800 Euro auf Bewährung verurteilt. Zudem muss sie den Wert der verkauften Cannabisprodukte von 27.000 Euro an die Staatskasse abführen.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, im Zeitraum von Oktober 2018 bis Januar 2019 über ihren Laden in Freiburg rund 2,8 Kilogramm Gramm Cannabisprodukte und -blüten vertrieben vertrieben zu haben. Die Behörde forderte eine Bewährungsstraße von einem Jahr und einem Monat, die Verteidigung einen Freispruch.

bst/cfm