Aber insgesamt sei der neue Entwurf "nicht das, was wir für richtig und adäquat in dieser Situation halten", lautete das Fazit von Frei. Er kritisierte zudem, dass nach den Vorstellungen der Ampel-Parteien die epidemische Notlage von nationaler Tragweite nicht verlängert werden soll, die bislang Grundlage für die Maßnahmen in der Corona-Krise ist.
Es gebe überhaupt keinen Grund, dieses "erprobte Instrument" nicht mehr anzuwenden, urteilte Frei. Deshalb werde die Union im Bundestag beantragen, die epidemische Notlage auch über den 25. November hinaus weiter gelten zu lassen.
Der am späten Dienstagabend vom Hauptausschuss des Bundestages gebilligte Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden, am Freitag soll ihn dann der Bundesrat billigen. Das Gesetz sieht einen bundeseinheitlich anwendbaren Katalog möglicher Schutzvorkehrungen vor, die auch nach Auslaufen der epidemischen Notlage angewandt werden können.
Genannt werden etwa die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.
Nach Kritik aus der Politik und von Experten wurde der Katalog um weitere Möglichkeiten für Schutzvorkehrungen ergänzt. Dazu legten SPD, Grüne und FDP im Hauptausschuss 16 Änderungsanträge vor, mit denen der Katalog möglicher Maßnahmen nochmals deutlich ausgeweitet wurde.
Bei einer konkreten epidemischen Gefahr können die Länder mit Beschluss der Landtage auch künftig Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen. Auch dürfen die Länder in solchen Fällen Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen. Die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen soll aber ausgeschlossen sein.
Die Ampel-Parteien verständigten sich ferner auf eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Beschäftigte sollen außerdem, soweit möglich, von zu Hause aus arbeiten. Um sogenannte vulnerable Gruppen besser zu schützen, also insbesondere ältere Menschen, ist in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen.
Krankenhäuser bekommen für jeden Covid-19-Patienten, den sie aufnehmen, einen Versorgungsaufschlag. Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Fortführung sozialer und wirtschaftlicher Schutzschirme.
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