Damit dürfen nur Geimpfte oder von Covid-19 genesene Menschen Geschäfte betreten. Am Freitag will das Kabinett die neue Corona-Schutzverordnung beschließen, die ab Montag bis zum 20. Dezember gelten soll. Von der 2G-Regel ausgenommen werden sollen Supermärkte, Drogerien, Apotheken und andere Einrichtungen der Grundversorgung.
Ab der Überlastungsstufe gilt auch in allen Einrichtungen, die ab einer Inzidenz von 35 zu einer 3G-Zugangsregelung verpflichtet sind, die 2G-Regelung. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Sachsen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts aktuell bei 742 und ist damit die höchste in ganz Deutschland. Gleichzeitig ist die Impfquote mit knapp 58 Prozent die niedrigste.
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