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Blindgängerverdacht

Halteverbot in der Spichernstraße, die Freilegung soll am Montag (22.11.) erfolgen.

Halteverbotsschilder werden an diesem Mittwoch (17.11.) in der Spichernstraße aufgestellt. Grund ist die Freilegung eines Blindgänger-Verdachtspunktes und damit verbundene Vorarbeiten am Montag, 22. November. Das absolute Halteverbot gilt nur für diesen Tag (ab 4.30 Uhr bis Abschluss der Maßnahme) und betrifft den Bereich der Hausnummern 30 bis 40. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird am Montag die Einhaltung kontrollieren und notfalls dort rechtswidrig geparkte Fahrzeuge versetzen lassen.  


©Stadt Münster