Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main sichtet dazu neue Unterlagen, die sie vom Sportartikelhersteller ausgehändigt bekommen hat. Einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung bestätigte die Frankfurter Oberstaatsanwältin Nadja Niesen dem SID.
"Das Verfahren richtet sich gegen noch unbekannte Personen beim DFB", sagte Niesen. Die Ermittler hatten in dem Fall für die adidas-Büros einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt, der aber nicht vollstreckt wurde. "Weil das Unternehmen die Unterlagen freiwillig herausgegeben hat", sagte Niesen. Die Ermittlungen laufen seit Dezember 2020.
Bereits im Januar hatte der DFB bestätigt, dass man in dem Fall "eine Nachmeldung auf Basis einer Maximalbetrachtung an das Finanzamt" geleistet habe. Dies sei vorsorglich erfolgt, weil zu dem Zeitpunkt noch nicht festgestanden habe, "ob und in welcher Höhe überhaupt Steuern nachzuzahlen sind".
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht wegen der Versteuerung von Sponsorengeldern, sondern von Sachleistungen wie Trikots, Schuhen und weiterer Ausrüstung.
Im Januar hieß es dabei vom DFB, er habe bei Überprüfungen Unstimmigkeiten bemerkt und sie beim zuständigen Finanzamt angezeigt. "Im Sinne der steuerlichen Fehlerprävention" sei im Vorjahr ein Tax Compliance Management System (TCMS) eingeführt worden, "um mögliche steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen". Dieses System habe "Ende letzten Jahres eine mögliche Fehlerquelle aufgezeigt, woraufhin der DFB unverzüglich eine Mitteilung ans zuständige Finanzamt geschickt hat. Die Fehlerquelle besteht dabei zunächst nur in der Dokumentation."
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