Die Auswahl der Heizung für ein neues Haus oder eine neue Wohnung ist eine wichtige Entscheidung: Wohnkomfort, Kosten und die eigene Klimabilanz hängen davon ab. Das Gebäude-Energie-Gesetz verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer in Neubauten, die noch mit fossilen Brennstoffen beheizt werden sollen, anteilig regenerative Energieträger zu verwenden. Der Einbau einer Ölheizung ist ab 2026 nur noch unter ganz bestimmten Auflagen erlaubt.
Kontinuierlich zugenommen hat daher der Anteil von elektrischen Wärmepumpen und von Fernwärme. Elektrische Wärmepumpen, die Wärme aus Erdreich, Grundwasser oder der Luft ziehen, sind in der Anschaffung durch attraktive Fördermöglichkeiten nicht mehr unbedingt teurer, zumal die CO2-Besteuerung der kommenden Jahre hier erheblich geringer ausfällt. Ein Pelletkessel ist auch eine Möglichkeit ein neues Einfamilienhaus zu 100 Prozent über erneuerbare Energien zu heizen. In der Versorgung von Mehrfamilienhäusern können alternativ Blockheizkraftwerke zum Einsatz kommen. Sie erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Neue Heizungsanlagen sind in vielen Fällen förderfähig. Zumeist müssen die Anträge vor Auftragserteilung gestellt werden. Die einschlägigen Programme können beim Energieberater oder der Energieberaterin erfragt werden.
Auch telefonisch gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale zum Thema Heizung Informationen. Telefon: 02 51/4 92-67 68.
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