Zuvor hatte der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Es soll sicherstellen, dass auch nach Auslaufen der epidemischen Notlage am 25. November weiter umfangreiche Corona-Schutzmaßnahmen möglich sind. Das Gesetz sieht bundesweit eine 3G-Regel für Arbeitsplätze und öffentliche Verkehrsmittel vor, zudem können die Bundesländer Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen erlassen. Ausgangssperren oder pauschale Schließungen sollen aber nicht mehr möglich sein.
Am Freitag muss der Bundesrat das Gesetz noch billigen. Dort ist die Zustimmung wegen des Widerstands der Union aber ungewiss.
mt/cha
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