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Beschäftigte müssen selbst Testnachweise besorgen

Bei den ab kommender Woche geplanten 3G-Regeln am Arbeitsplatz müssen Ungeimpfte im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen.

"Stellt der Arbeitgeber lediglich Selbsttests zur Eigenanwendung zur Verfügung, die nicht unter Aufsicht durchgeführt werden, ist dies kein zertifizierter Nachweis", erklärte das Bundesarbeitsministerium gegenüber der "Welt" (Freitagsausgabe). Beschäftigte könnten aber kostenlose Bürgertests entsprechend der Coronavirus-Testverordnung in Anspruch nehmen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt die Testnachweispflicht für Beschäftigte. "Da es auch andere, kostenfreie Instrumente des Infektionsschutzes gibt – allen voran die Impfung – sind die Beschäftigten aufgerufen, diese Möglichkeit wahrzunehmen", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann der "Welt". Es gelte hier nicht uneingeschränkt die sonst übliche Regelung, dass der Arbeitgeber für die Kosten des Arbeitsschutzes aufkommt.

Der Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie (BAVC) sieht keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Homeoffice für Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind und es ablehnen, sich vor Dienstantritt testen zu lassen. "3G im Betrieb muss rechtssicher ausgestaltet sein", forderte BAVC-Präsident Kai Beckmann in der "Bild"-Zeitung vom Freitag. 

Die Unternehmen müssten wissen, wer geimpft ist und wer nicht. "Und wer sich als Ungeimpfter nicht testen lassen will, hat keinen Anspruch auf Bezahlung oder Homeoffice. Das muss klar geregelt sein."

ilo/bfi