Das neue Infektionsschutzgesetz regelt 3G am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln, zudem werden den Ländern eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an die Hand gegeben. Dazu gehören Maskenpflicht und Abstandsgebote, aber auch Zugangs- und Kontaktbeschränkungen. Bei der Union hatte es Kritik daran gegeben, dass in dem Entwurf der Ampel-Parteien bestimmte Möglichkeiten wie Ausgangssperren und die pauschale Schließungen von Einrichtungen künftig nicht mehr möglich sein werden.
Die Neuregelung war notwendig geworden, weil die Ampel-Parteien die epidemische Lage von nationaler Tragweite nach ihrem Auslaufen am 25. November nicht verlängern wollen.
Maßnahmen aufgrund des bisherigen Infektionsschutzgesetzes können noch bis zum 15. Dezember aufrechterhalten werden, bis dahin soll die Neuregelung evaluiert werden. Danach könnte es wieder Verschärfungen geben. Bereits am 9. Dezember wollen Bund und Länder in einer weiteren Ministerpräsidentenkonferenz darüber beraten. Deshalb haben auch die Kritiker wie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) inzwischen signalisiert, dass sie das Gesetz im Bundesrat nicht blockieren wollen.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) bekräftige zu Beginn der Bundesratsdebatte die Kritik der Union. Der Beschluss des Gesetzes sei falsch, betonte er. Die Regelung werde auch durch die zuletzt vorgenommenen Änderungen kein gutes Gesetz. Der Verzicht auf einen Verlängerung der epidemischen Notlage sei ein "sachlich falscher Beschluss" und "in jeder Hinsicht ein fatales Signal an die Bevölkerung".
Bouffier warf den Ampel-Parteien zudem vor, die Länder in die Beratungen über das neue Gesetz nicht ausreichend eingebunden zu haben. Der Bundesrat sei schließlich "nicht das Abnickorgan der jeweiligen Mehrheit des Deutschen Bundestags". Er bedauere "das ausgesprochen fatale Verhalten" der Ampel-Parteien. Gleichwohl kündigte Bouffier an, das Hessen dem Gesetzentwurf zustimmen werde.
Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bedankte sich bei den unionsgeführten Ländern, dass diese nun doch Zustimmung zu der Novelle signalisierten: "Es ist gut, wenn wir in dieser Situation zusammenstehen."
Weil bemühte sich zugleich um Beschwichtigung in der Frage, ob die epidemische Lage von nationaler Tragweite hätte verlängert werden müssen. Der Begriff sei letztlich nicht entscheidend - es gehe vielmehr darum, ob die Bundesländer die "Eingriffsmöglichkeiten" zur Pandemie-Bekämpfung hätten, die sie bräuchten. Dies sei durch das neue Gesetz sichergestellt. Es ermögliche sogar neue Maßnahmen, etwa 3G am Arbeitsplatz.
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