Nach Bayern, Sachsen, dem Saarland und Hamburg beschloss auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Kinder- und Jugendmediziner warnten derweil eindringlich vor erneuten Schulschließungen im Kampf gegen die Pandemie.
Die Regierung in Schleswig-Holstein beschloss am Samstag eine Verordnung, nach der ab Montag die 2G-Regel in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten gilt. Damit können diese nur noch von Geimpften oder Genesenen besucht werden. Am Samstag waren zudem im Saarland und Hamburg schärfere Corona-Regeln mit 2G-Vorgaben in Kraft getreten.
Am Freitag hatten bereits die besonders betroffenen Bundesländer Bayern und Sachsen weitreichende Corona-Maßnahmen beschlossen. In Bayern gilt in Kreisen mit einer Corona-Inzidenz von über 1000 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen ein Lockdown. In Sachsen wird ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 1000 für Ungeimpfte eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens verhängt.
Ausgangssperren für Ungeimpfte gibt es auch in besonders von der Pandemie betroffenen Kreisen in Baden-Württemberg. Wie das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises mitteilte, gilt hier ab Montag, dass Nichtgeimpfte die Wohnung zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur aus triftigen Gründen verlassen dürfen. Dazu zählen etwa berufliche Tätigkeiten oder die unaufschiebbare Versorgung von Tieren. Gleiches gilt im Landkreis Biberach. Daneben gehört in Baden-Württemberg auch der Ostalbkreis zu den Gegenden mit den höchsten Infektionszahlen.
Bundesweit stieg die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen nach Angaben des Robert-Koch-Institut (RKI) vom Sonntag auf einen Wert 372,7 und erreichte damit den vierzehnten Tag in Folge einen neuen Höchststand. Binnen 24 Stunden wurden 42.727 Neuinfektionen registriert, die Zahl der Todesopfer stieg um 75 auf 99.062 Fälle.
Als entscheidenden Maßstab für eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen hatten Bund und Länder am vergangenen Donnerstag die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz festgelegt. Dieser Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wegen einer Corona-Infektion im Krankenhaus liegen.
Ab einem Wert von drei gilt in einem Bundesland flächendeckend für Veranstaltungen die 2G-Regel. Ab einem Wert von sechs gilt die 2G-Plus-Regel, bei der die zugelassenen Geimpften und Genesenen zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Ab einer Rate von 9 können die Länder weitergehende Verschärfungen wie Kontaktbeschränkungen einführen. Am Freitag lag die Hospitalisierungsinzidenz laut RKI bundesweit bei 5,34. Für das Wochenende lagen keine neuen Angaben vor.
"Wir haben das alle gemeinsam in der Hand", sagte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach am Samstag dem Nachrichtenportal t-online. "Wenn wir 2G und 2G Plus nicht konsequent einhalten, werden wir ein sehr großes Problem bekommen - mit entsprechenden Verschärfungen als Folge." Ob in Deutschland beim nächsten Bund-Länder-Treffen am 9. Dezember auch neue Einschränkungen beschlossen werden müssten, hänge nun vom Verhalten aller ab.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Jörg Dötsch, plädierte unterdessen "dringend dafür, den Schulbetrieb während der gesamten vierten Welle aufrechtzuerhalten", wie er der "Rheinischen Post" sagte.
Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) warnte vor neuerlichen Einschränkungen für Kinder und Jugendliche. Schul- und Kitaschließungen würden nie primär dem Schutz der Minderjährigen dienen, sondern dem Schutz der Erwachsenen, vor allem der ungeimpften Erwachsenen.
BVKJ-Bundessprecher Jakob Maske verwies in der "Rheinischen Post" zudem auf die schweren Folgen der Lockdown-Maßnahmen. Zu beobachten sei eine immense Zunahme von psychiatrischen Erkrankungen, krankhaftes Übergewicht, Spielsucht, Lernrückständen sowie das Aufklappen der sozialen Schere.
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