Innerhalb eines Jahres solle die Kommission Handlungsempfehlungen für den Berliner Senat erarbeiten. In einem ersten Schritt solle geprüft werden, ob die Vergesellschaftung verfassungskonform umgesetzt werden könne. Auch die Auswirkungen des Volksentscheids auf den Wohnungsmarkt, die Gesellschaft und die Finanzen des Landes Berlin sollen bewertet werden.
Besetzt werden soll die Kommission innerhalb der ersten hundert Regierungstage auf Vorschlag der Landesregierung, dabei setze die Koalition auf "externe fachliche Expertise". Auch Vertreter der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen", die das Volksbegehren initiierte, sollen an der Kommission beteiligt werden.
Auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission sollten die zuständigen Senatsverwaltungen im Jahr 2023 "gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz" vorlegen, erklärten die Parteien weiter. Anschließend werde die Berliner Landesregierung eine abschließende Entscheidung treffen.
Eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner hatte im September für den Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" gestimmt. 56,4 Prozent votierten dafür und 39,0 Prozent dagegen, auch das Mindestquorum wurde erreicht - damit gilt der Volksentscheid als angenommen.
Ziel der Bürgerinitiative ist die Vergesellschaftung von Wohnungen der großen Immobilienkonzerne in Berlin. In der Hauptstadt verhandeln nach der Wahl eines neuen Abgeordnetenhauses, die zeitgleich zum Volksentscheid stattfand, derzeit SPD, Grüne und Linke über die Bildung einer Koalition.
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