Es dürfen sowohl innen als auch außen nach der ab Mittwoch geltenden neuen Verordnung als neue Personenobergrenze maximal 25 Prozent der Plätze vergeben werden. Zu Messen dürfen dabei maximal 12.500 Menschen am Tag zugelassen werden. Zudem muss zu allen Menschen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, ein Mindestabstand eingehalten werden.
In ganz Bayern gilt zudem für die Gastronomie ab Mittwoch eine Sperrstunde zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr. Diskotheken, Klubs, Bordelle, Bars und vergleichbare Einrichtungen werden geschlossen. Im Groß- und Einzelhandel gilt eine Kundenbegrenzung von maximal einem Kunden je zehn Quadratmeter Ladenfläche.
Für die bayerischen Corona-Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 1000 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche beschloss das Kabinett regionale Lockdowns. Dort müssen Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe schließen.
Ausgenommen von Friseuren müssen auch körpernahe Dienstleistungen den Betrieb einstellen und dürfen Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen außerhalb des Schulbetriebs nicht mehr in Präsenz unterrichten. Von diesem Lockdown sind aktuell zehn bayerische Landkreise betroffen.
ran/cfm
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