Mit der 3G-Regel setze die Bahn die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um, betonte der Konzern. Ausgenommen sind demnach Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler.
Der für den Personenverkehr zuständige Bahn-Vorstand Berthold Huber betonte: "Die Mitarbeitenden der DB machen seit Beginn der Pandemie unter schwierigsten Bedingungen einen herausragenden Job. Auch jetzt sind sie wieder massiv gefordert." Deshalb setze die Bahn neben den stichprobenartigen Überprüfungen durch ihr Personal vor allem auch auf die Mitwirkung der Fahrgäste beim Umsetzen der neuen gesetzlichen Regeln.
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