Im Grunde genommen bedeute die Neuregelung, dass Geimpfte nur "noch in Geschäfte gehen können und ansonsten im Bereich außerhalb der Arbeit weitestgehend von gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind", sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Rechtfertigen ließen sich die verschärften Maßnahmen damit, dass derzeit eine "Pandemie der Ungeimpften" herrsche.
Die 2G-Regelung gilt gemäß der neuen Verordnung auch für Schwimmbäder und Wellnesseinrichtungen. Auch Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkte und Volksfeste dürfen nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Einen zusätzlichen negativen Schnelltest oder PCR-Test müssen etwa Besucher von Klubs, Diskotheken oder etwa Karnevalsfeiern vorlegen.
Mit der neuen Regelung setzt die Landesregierung die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der vergangenen Woche um. Die Verordnung gilt bis zum 21. Dezember.
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