Dafür ist ein formaler Verwaltungsakt erforderlich. Dieser stand zunächst noch aus, er dürfte aber dem Sprecher zufolge bald erfolgen, da sich Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) wiederholt "nachdrücklich für die Duldungspflicht eingesetzt" habe. Voraussetzung dafür war die Verständigung im sogenannten Schlichtungsausschuss der Ministeriumsleitung und der Beteiligungsgremien. Darüber hatte zuerst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.
"Eine vollständige Immunisierung der Soldatinnen und Soldaten ist in unserem gesteigerten Interesse", betonte der Ministeriumssprecher. Er hob weiter hervor, die Bundeswehr nehme die Corona-Pandemie sehr ernst. Soldatinnen und Soldaten sind auch jetzt bereits verpflichtet, sich bestimmte Impfungen verabreichen zu lassen, etwa gegen Tetanus oder in einigen Einsatzgebieten gegen Gelbfieber. Eine Weigerung kann disziplinarrechtlich geahndet werden.
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