Das Kurzarbeitergeld sei wichtig sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, die im Laufe der Pandemie häufig wichtige Fachkräfte verloren hätten, sagte Altmaier. "Wir wollen mit der Verlängerung ermöglichen, dass auch diese Durststrecke nochmal überwunden werden kann."
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte, dass für viele Betriebe noch unklar sei, wann sie wieder auf das Vorkrisenniveau zurückkehren werden. Mit der Verlängerung werde den betroffenen Betrieben und ihren Beschäftigten eine "beschäftigungssichernde Brücke bis zum Ende des ersten Quartals 2022" gebaut und damit Planungssicherheit verschafft.
Bislang war der erleichterte Zugang bis Ende des Jahres befristet. Nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch gelten die in der Pandemie herabgesetzten Voraussetzungen nun bis Ende März. Dazu zählt unter anderem eine geringere Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, um Zugang zum Kurzarbeitergeld zu bekommen. Zuvor war diese Schwelle bei einem Drittel der Belegschaft, aktuell liegt sie bei mindestens zehn Prozent.
Außerdem werden den Arbeitgebern während der Kurzarbeit weiterhin Sozialversicherungsbeiträge erstattet, allerdings in geringerem Maße. Erhielten Arbeitgeber bisher eine vollständige Erstattung der Beiträge, wird diese künftig auf die Hälfte reduziert. Eine Erstattung von weiteren 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt laut Arbeitsministerium, wenn Arbeitnehmer während der Kurzarbeit unter bestimmten Voraussetzungen an einer Weiterbildung teilnehmen. Auch die Kosten für eine solche Fortbildung können demnach ganz oder teilweise erstattet werden.
Nach Angaben des Arbeitsministeriums soll mit der Verlängerung sichergestellt werden, "dass Beschäftigungsverhältnisse auch im ersten Quartal 2022 stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermieden werden". Heil erklärte, es sei angesichts der Infektionszahlen "nicht auszuschließen, dass weitere verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit deutlichen Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel, das Gastgewerbe und den gesamten Dienstleistungsbereich". Zudem belasteten "pandemiebedingte Lieferschwierigkeiten" die Produktion in der Industrie.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisierte Änderungen an der Regelung zum Kurzarbeitergeld, wonach die Höhe des Kurzarbeitergelds künftig nach vier Monaten Bezug nicht mehr erhöht werden soll. Bislang erhielten Betroffene ab dem fünften Monat Kurzarbeitergeld 70 Prozent des zuletzt gezahlten Nettolohns, Betroffene mit Kindern erhielten 77 Prozent. Nach sieben Monaten Bezug stiegen die Zahlungen auf 80 beziehungsweise 87 Prozent an. Üblicherweise gilt ein Satz von 60 beziehungsweise 67 Prozent.
"Betroffene Beschäftigte verlieren bis zu einem Viertel ihres Kurzarbeitsgelds", kritisierte der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. Die künftige Ampel-Koalition müsse diese "Fehler unbedingt korrigieren".
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) bezeichnete die Verlängerung des Kurzarbeitergelds als "nicht erforderlich". Angesichts der Lage am Arbeitsmarkt sei die Regelung sogar kontraproduktiv, weil die erforderlichen Arbeitskräfte durch die Sonderregelungen auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünden.
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