Insgesamt waren bis August 301 Anträge und Verfassungsbeschwerden zum als Bundesnotbremse bezeichneten vierten Bevölkerungsschutzgesetz registriert. Zahlreiche davon wurden bereits abgewiesen oder nicht zur Entscheidung angenommen.
Für die Entscheidung über die ausgewählten Hauptverfahren bat das Bundesverfassungsgericht Sachverständige etwa aus der Infektiologie, der Epidemiologie und der Bildungsforschung um Stellungnahmen. Nun werden die Beschlüsse dazu erwartet.
Das strittige Gesetz war am 23. April in Kraft getreten. Es regelt bundesweit, was geschieht, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über 100 liegt. Ende Juni lief die Bundesnotbremse aus, sie könnte aber reaktiviert werden.
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