Insbesondere Beschäftigte mit vielen persönlichen Kontakten fürchten um ihre Gesundheit, so etwa Erzieherinnen und Erzieher, wie die Umfrage ergab. Von ihnen machen sich knapp 60 Prozent große Sorgen. Vor allem für Menschen, die körperlich schwere Arbeit leisten oder mit anderen Menschen arbeiten, haben die Infektionsschutzmaßnahmen die Tätigkeit erschwert.
Der DGB befragte von Januar bis Juni 2021 bundesweit 6401 zufällig ausgewählte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen, Berufe, Einkommens- und Altersgruppen, Regionen und Betriebsgrößen. Im Befragungszeitraum arbeiteten 31 Prozent von ihnen häufig oder sehr häufig im Homeoffice.
Die Belastungen bei der Arbeit von zu Hause seien besonders stark ausgeprägt, wenn Kinder zu betreuen sind, die Wohnung für die Arbeit nicht geeignet ist oder wenn mit neuer digitaler Technik gearbeitet wird, für die es keine ausreichende Schulung und Unterstützung gibt, erklärte der DGB. Die Kosten, die beim Arbeiten in der eigenen Wohnung anfallen, wie Miete, Heizung und Strom, würden in mehr als 90 Prozent der Fälle ausschließlich von den Beschäftigten getragen.
DGB-Chef Reiner Hoffmann forderte, dass die Gesundheit der Beschäftigten auch in der vierten Pandemiewelle "höchste Priorität" haben müsse. Deshalb sei es richtig, dass die Arbeitsschutzregeln verlängert und 3G am Arbeitsplatz eingeführt wurden.
Insbesondere all die Menschen, "die uns in den systemrelevanten Berufen seit fast zwei Jahren durch die Pandemie bringen", hätten aber häufig nicht die Möglichkeit, ihre Arbeit von zu Hause zu erledigen. "Dass sie überdurchschnittlich stark unter den Defiziten im betrieblichen Infektionsschutz leiden, sollte uns alle beunruhigen", sagte Hoffmann.
Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern, forderte "gute, nachhaltige Rahmenbedingungen" für die zunehmend digitalisierte Arbeitswelt - etwa IT-Support, Fort- und Weiterbildungen und vor allem das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit. IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban verlangte vom Gesetzgeber einen Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten. Homeoffice dürfe nicht zur "arbeitsschutzfreien Zone" werden.
ilo/jm
© Agence France-Presse