Die Bundesnotbremse galt seit Ende April und lief Ende Juni aus. Sie musste bundesweit gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über hundert lag. Dann galt eine nächtliche Ausgangssperre. Ein Haushalt durfte außerdem nur einen Angehörigen eines anderen Haushalts zu Besuch haben. Eilanträge gegen diese Beschränkungen hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Mai abgewiesen.
smb/cfm
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