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Miete trotz Geschäftsschließung

Die BGH verhandelt über eine Mietzahlung trotz einer Geschäftsschließung wegen Corona.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über die Pflicht eines Unternehmens, trotz coronabedingter Schließung weiter Miete für ein Ladenlokal zu zahlen. Geklagt hat der Vermieter einer Filiale des Textilhändlers Kik im Erzgebirge. Nachdem das Land Sachsen Mitte März 2020 die Geschäfte schließen ließ, zahlte Kik einen Monat lang keine Miete. (Az. XII ZR 8/21)

Das Landgericht Chemnitz verurteilte das Unternehmen zur Zahlung der Miete für den April. Kik ging in Berufung vor das Oberlandesgericht Dresden, das die Summe um die Hälfte reduzierte. Zur Überprüfung dieses Urteils zogen Mieter und Vermieter vor den BGH.

smb/ilo