Münster - (SMS) - Trotz der Vielzahl an Nutzenden mehrt sich auch Kritik am Leih-System. Wichtige Fragen und Antworten zum Thema hat die Stadt Münster hier zusammengestellt.
Wie viele E-Tretroller/E-Scooter sind in Münster gemeldet? Drei Unternehmen bieten aktuell rund 4000 E-Tretroller im sogenannten "Free-Floating-System" zum Verleih an. Das heißt: Dort, wo der letzte Kunde sein Fahrzeug abgestellt hat, kann der nächste Kunde übernehmen. Mit einem Smartphone und entsprechender Software kann dieses geortet und angesteuert werden. Neben den E-Scootern der Anbieter Tier, Bolt und Lime fahren auch weitere private Elektro-Tretroller durch die Stadt. Da diese aber lediglich bei den jeweiligen Versicherungen und nicht bei der städtischen Zulassungsstelle angemeldet werden müssen, ist deren genaue Anzahl nicht bekannt.
Wie oft beschweren sich Bürgerinnen und Bürger über E-Scooter?
Die Stadt Münster führt keine Statistik über eingehende Beschwerden. Die meisten werden entsprechend der zwischen Stadt und Anbietern bestehenden Selbstverpflichtungserklärung direkt an die Verleiher zur Klärung weitergeleitet. Auffällig ist jedoch, dass seit der Genehmigung eines dritten Anbieters im Stadtgebiet vermehrt Beschwerden verzeichnet werden – dies scheint allerdings vorrangig auf die insgesamt gestiegene Anzahl der E-Tretroller und nicht auf den jüngst zugelassenen Anbieter zurückzuführen. Überwiegend beschweren sich die Bürgerinnen und Bürger über E-Tretroller, die gefährdend oder behindernd auf Gehwegen im gesamten Stadtgebiet abgestellt worden oder dort auch umgefallen sind.
Wo sind schwerpunktmäßig Probleme auszumachen?
Die Stadt Münster hat mit allen drei Verleihfirmen im Vorfeld eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung vereinbart, die unter anderem Regelungen zu Aufstellbereichen umfasst – gleichermaßen wurden aber auch Parkverbotsbereiche beispielsweise in Grünanlagen, in Parks, am Kanal und am Aasee sowie in historischen Bereichen fixiert. Zwar wurden in der jüngeren Vergangenheit vereinzelt E-Tretroller in der Aa gefunden – diese waren aber jeweils gut sichtbar und konnten von den Verleihfirmen kurzfristig geborgen werden. Als Brennpunkte mit vermehrten Vergehen und Beschwerden wurden der Hauptbahnhof und der Hiltruper Bahnhof ausgemacht, hier wurden auch nachträglich Parkverbotszonen eingerichtet. Auf dem Gehweg behindernd aufgestellte E-Tretroller waren in diesem Jahr Ursache zweier folgenschwerer Unfälle sehbehinderter Personen. Die Stadt Münster hält das Geschehen und mögliche Unfallschwerpunkte im Blick, steht dazu auch im dauerhaften Austausch mit der Polizei Münster.
Welche Absprachen mit den Verleihunternehmen wurden bislang nicht eingehalten?
Grundsätzlich halten sich die Anbieter an die Vereinbarungen. Probleme, die auch Beschwerden nach sich ziehen, entstehen meist erst nach einem Leihvorgang - weil die Nutzenden ihren E-Tretroller beispielsweise rücksichtslos gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern mitten auf dem Gehweg oder vor Grundstückszufahrten und Hauseingängen abstellen, oder wenn Dritte diese Fahrzeuge umstoßen oder nachträglich versetzen. Die Verleihanbieter versuchen jedoch durch den Einsatz von mobilen Teams diese E-Tretroller zeitnah umzuparken, sodass keine Behinderungen mehr von ihnen ausgehen.
In anderen Städten ist die E-Scooter-Schwemme bereits ein Politikum. Wie schätzt die Stadtverwaltung Münster die Situation insgesamt ein?
Die Stadt Münster duldet keine Behinderungen und Gefährdungen durch E-Tretroller. Kommen die Betreiber der Selbstverpflichtung nicht nach und entfernen die Geräte nicht kurzfristig aus Gefahrenbereichen, kann bei konkreter Gefährdungslage die Entfernung bzw. Versetzung des Fahrzeugs durch die Stadt erfolgen. Die Anbieter kommen dieser Aufforderung in der Regel jedoch nach wenigen Stunden nach. Größere Problemlagen wie beispielsweise in Köln sind derzeit noch nicht eingetreten. Durch die gestiegene Anzahl der Tretroller ist es aber auch in Münster zu einer Zunahme berechtigter Beschwerden gekommen.
Wie will die Stadt Münster mehr Sicherheit und Ordnung in diesem Segment gewährleisten?
Aus Sicht der Stadt Münster ist ein guter Mix aus festen Stellflächen für E-Tretroller wie z. B. an Bahnhöfen oder an gut besuchten Bushaltestellen und dem Free-Floating-System als zielführend zu werten. Zudem müssen die Verleihbetriebe durch den Einsatz von mobilen Teams zuverlässig für Ordnung innerhalb der Städte sorgen, damit niemand zu Schaden kommt. Die Einführung von Sondernutzungsgebühren je gewerblich vermietetem E-Tretroller soll einen Beitrag dazu leisten, dass die starke Zunahme an E-Tretrollern gedämpft wird. Der Rat wird im Dezember über die entsprechende Gebührenregelung zu Lasten der Anbieter abschließend entscheiden.