Münster (SMS) Seit dem 12. November 2020 gelten für alle innerstädtischen Gymnasien, das Geschwister-Scholl-Gymnasium wie auch die Geschwister-Scholl-Realschule geänderte Schulanfangszeiten. Der Unterricht an diesen Schulen beginnt aktuell später als üblich. Diese Änderung wurde bei einem Runden Tisch verabredet, an dem neben den Schulen und den Verkehrsträgern auch die Stadtelternschaft sowie die Bezirksvertretung der Schüler und Schülerinnen beteiligt war. Im Sommer wurde vereinbart, diese Regelung bis zum Ende des Schulhalbjahres am 30. Januar 2022 beizubehalten. Mit Beginn des zweiten Halbjahres am 31. Januar soll zu den ursprünglichen Schulanfangszeiten zurückgekehrt werden. Darauf haben sich die Teilnehmenden der jüngsten Sitzung des Runden Tisches verständigt.
Ziel der Verlegung des Unterrichtsbeginns war eine Entzerrung des Berufs- und Schulverkehrs in der morgendlichen Spitzenzeit, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.
Nicht zuletzt durch die Zunahme von Arbeit im Homeoffice und den Umstieg auf individuelle Verkehrsmittel hat sich die Zahl der morgens Pendelnden im Öffentlichen Personennahverkehr nach Erkenntnissen der Stadtwerke Münster reduziert, so dass die positiven Auswirkungen im Hinblick auf den Infektionsschutz geringer geworden sind. Zudem führten die stetig steigende Impfquote der Schülerschaft und die 3G-Regeln für die Nutzung des ÖPNV zu einer Reduzierung des Infektionsrisikos bei der Nutzung des von Bussen und Bahnen.
Mit den aktuellen Schulanfangszeiten mussten auch Beeinträchtigungen in Kauf genommen werden. So reduzierten sich für die Schulen verfügbare Schwimm- und Sporthallenzeiten, auch die Auswirkungen auf die nachschulischen Aktivitäten hatten immer wieder zu Diskussionen um die Verhältnismäßigkeit der Regelung geführt.
Nach Abwägung der gewonnenen Erkenntnisse ist am Runden Tisch einvernehmlich beschlossen worden, zu den ursprünglichen Schulanfangszeiten zurückzukehren. Gleichwohl werde durch die Verkehrsträger zusammen mit dem Amt für Schule und Weiterbildung geprüft, ob bei Bedarf zusätzliche Verstärkerfahrten ("E-Busse") eingesetzt werden können.
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