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Wirtschaftshilfen für Weihnachtsmarkt-Unternehmern

Erweiterte Corona-Wirtschaftshilfen sollen Weihnachtsmarkt-Unternehmern helfen.

Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen sind in mehreren Bundesländern Weihnachtsmärkte abgesagt worden - die davon betroffenen Unternehmen sollen nach Angaben der Bundesregierung nun besser unterstützt werden. Wie Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag nach dem Bund-Länder-Gipfel mitteilten, soll es neben der Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe auch einen "zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss" geben, der sich an Unternehmen richtet, die von der Pandemie "besonders schwer und von Schließungen betroffen sind".

Dadurch erhielten "insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind - etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter - eine erweiterte Förderung", erklärten die Ministerien. Konkret sollen sie demnach einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 50 Prozent bekommen. Voraussetzung ist, dass sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember nachweisen. 

Einen Eigenkapitalzuschuss zusätzlich zur Fixkostenerstattung hatte es im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfen auch schon zuvor gegeben, er war allerdings im Rahmen der sogenannten Überbrückungshilfe III Plus auf maximal 40 Prozent gedeckelt. 

Die Überbrückungshilfe III Plus gilt nach Ministeriumsangaben aktuell bis Ende Dezember. Sie soll demnach nun "als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt" werden. Damit erhielten Unternehmen "Sicherheit und Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden". 

In mehreren Bundesländern waren die Weihnachtsmärkte aufgrund der hohen Inzidenzzahlen zuletzt komplett abgesagt worden, darunter in Bayern und in Sachsen. Bund und Länder beschlossen am Donnerstag außerdem, dass Weihnachtsmärkte bundesweit nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden dürfen. Optional kann zusätzlich noch ein aktueller Test verlangt werden.

jm/cne