Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine viermonatige Bewährungsstrafe wegen Gefährdung von Menschenleben und unbeabsichtigter Körperverletzung gegen die Französin beantragt. Weil sich diese aber vor Gericht reuig und einsichtig zeigte, zudem strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, fiel das Urteil milder aus. Ihr Anwalt Julien Bradmetz sagte, seine Klientin habe bereits seit Jahren eine fragile Persönlichkeit.
Die Frau hatte am 26. Juni auf der ersten Etappe der Tour de France von Brest nach Landerneau mit dem Rücken zum heranrasenden Fahrerfeld die Straße betreten und ein Schild mit der Grußbotschaft "Allez Opi Omi" in eine Motorradkamera gehalten. Rund 50 Fahrer kamen zu Fall, darunter der deutsche Jumbo-Profi Tony Martin. Es gab zahlreiche Verletzte, unter anderem schied der Spanier Marc Soler mit Knochenbrüchen aus. Die Bilder gingen um die Welt und lösten eine Debatte über leichtsinniges Fanverhalten aus.
Die Tour verzichtete auf eine Klage gegen die Frau, die Fahrervereinigung CPA hielt allerdings an rechtlichen Schritten fest. Damit sollte ein warnendes Beispiel geschaffen werden.
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