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Extremist im Verteidigungsausschuss

Die AfD schickt als Extremisten eingestuften Abgeordneten in den Verteidigungsausschuss.

Die AfD hat einen Abgeordneten als Mitglied für den Bundestags-Verteidigungsausschuss benannt, den der Militärische Abschirmdienst (MAD) Berichten zufolge als Extremisten einstuft. Der Abgeordnete Hannes Gnauck wurde als einer von vier AfD-Parlamentariern für den Ausschuss benannt, hieß es am Freitag aus der AfD-Fraktion. Die designierte Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), kritisierte Gnaucks Benennung scharf und sprach von einer "Verhöhnung des Ausschusses".

Der 30-jährige Gnauck war im September über die Landesliste Brandenburg erstmals in den Bundestag eingezogen. Dem Nachrichtenportal "The Pioneer" zufolge zweifelt der MAD seine Verfassungstreue an. Hintergrund sind demnach Verbindungen des früheren Bundeswehrsoldaten zu Organisationen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Bereich Rechtsextremismus beobachtet werden. 

Der MAD teilte "The Pioneer" demnach auf Anfrage mit, den Fall wegen Persönlichkeitsrechten nicht kommentieren zu können. Gnauck selbst äußerte sich auf Nachfrage des Portals nicht dazu, inwiefern seine MAD-Erfassung sich mit dem Dienst im Parlament oder dem Verteidigungsausschuss vereinbaren lasse. Dort werden immer wieder Verschlusssachen von MAD und Bundeswehr behandelt. 

Dem Bericht zufolge war Gnauck bereits 2019 aufgefallen, zunächst als Verdachtsfall. Anfang Juli habe der MAD Gnauck dann als "erkannten Extremisten" eingestuft. Bei der Bundeswehr hatte er als Personalfeldwebel gedient. Dort war er demnach wegen des Verdachts zuletzt allerdings monatelang vom Dienst ausgeschlossen. Wegen seiner Wahl in den Bundestag war er von der Bundeswehr anschließend freigestellt worden.

Die FDP-Verteidigungsexpertin Strack-Zimmermann sagte der Zeitung "Welt" (Samstagsausgabe): "Dass die AfD-Fraktion Hannes Gnauck im Wissen um seine Einstufung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Extremist in den Verteidigungsausschuss schickt, ist eine Verhöhnung des Ausschusses." Dies gelte "schon deshalb, weil der Ausschuss auch für die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten verantwortlich ist".

Eine unmittelbare Handhabe gegen Gnauck als Ausschuss-Mitglied sieht Strack-Zimmermann nicht: "Wenn er sich im Ausschuss an seine Pflichten hält, gibt es wohl keine rechtliche Handhabe gegen ihn." Sollte er diesen Pflichten aber nicht nachkommen, "wird ihm die Immunität zu entziehen sein". Die FDP-Politikerin fügte hinzu: "Wir werden ihn sehr genau beobachten."

cha/isd