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Entscheidungsregelung bei Organspende

Die Neuregelung sieht vor, dass die Menschen bei Behördengängen und Arztbesuchen intensiver als bisher auf die Möglichkeit zur Organspende hingewiesen und so zu einer Entscheidung ermuntert werden


Der Bundestag hat am Donnerstag mit klarer Mehrheit für die so genannte Entscheidungslösung bei der Organspende gestimmt. Für die Vorlage einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock votierten am Donnerstag in dritter Lesung 432 von 669 Abgeordneten, dagegen waren 200. Es gab 37 Enthaltungen.  

Die Neuregelung sieht vor, dass die Menschen bei Behördengängen und Arztbesuchen intensiver als bisher auf die Möglichkeit zur Organspende hingewiesen und so zu einer Entscheidung ermuntert werden. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (SPD) favorisierte Widerspruchslösung, mit der jeder zum Spender geworden wäre, der nicht ausdrücklich widerspricht, hatte zuvor keine Mehrheit erhalten. Diese Vorlage erhielt in zweiter Lesung nur 292 von 674 Stimmen, dagegen waren 379. Es gab drei Enthaltungen. Eine dritte Lesung gab es wegen der fehlenden Mehrheit nicht.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz begrüßten die Entscheidung des Parlaments. Beide Gesetzesentwürfe waren jeweils von Abgeordneten quer durch die Fraktionen getragen worden. Vor der Abstimmung diskutierten die Bundestagsmitglieder rund zwei Stunden lang leidenschaftlich über die beiden Varianten.

jp/cne

© Agence France-Presse

Foto: dpa/picture-alliance