Um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern, hat Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser an Jägerinnen und Jäger appelliert, von Jagdreisen in betroffene und potenziell betroffene ASP-Gebiete abzusehen. „Die Gefahr einer ASP-Ausbreitung ist weiterhin sehr hoch. Jagdreisen sollten in diesen Zeiten unterbleiben. Dies ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme, um eine Einschleppung zu verhindern. Wir dürfen in unserer Achtsamkeit nicht nachlassen, um es der ASP, aber aktuell auch der Geflügelpest, so schwer wie möglich zu machen, sich auszubreiten.“
Hingegen sei eine intensive Bejagung von Wildschweinen hierzulande für eine präventive Bekämpfung der ASP weiterhin zwingend erforderlich. Seit Januar 2021 sind bei der Jagd auf Wildscheine auch künstliche Lichtquellen und Nachtsichtgeräte erlaubt. Auch übernimmt das Land weiterhin die Kosten für die Trichinen-Untersuchungen. „Wir sind auf die Unterstützung der Jägerinnen und Jäger angewiesen, um zu große Wildschweinepopulationen zu verhindern. Zugleich sollten in der Gastronomie regionale Wildprodukte zum festen Bestandteil der Speisekarten werden", so die Ministerin.
Am 10. September 2020 wurde der erste Ausbruch der ASP beim Schwarzwild in Deutschland im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg festgestellt. Am 31. Oktober 2020 wurde die ASP in Sachsen amtlich nachgewiesen, am 15. November 2021 in Mecklenburg-Vorpommern. Vor diesem Hintergrund ruft Ministerin Heinen-Esser auch die breite Öffentlichkeit dazu auf, weiterhin extrem umsichtig zu agieren. „Schon ein achtlos auf einer Autobahnraststätte entsorgtes Wurstbrot kann Auslöser für eine Weiterverbreitung sein. Auch über Kleidung oder Autoreifen kann der Erreger übertragen werden. Wir müssen die ASP durch gemeinsame Vorsorge ausbremsen", so Heinen-Esser.
Nordrhein-Westfalen für den Ausbruchsfall gut vorbereitet
Für den Fall, dass sich die ASP weiter nach Westen ausweiten sollte, sieht sich Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt. In einer regelmäßigen, von Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann geleiteten Arbeitsgruppe tauschen sich die relevanten Behörden, Institutionen und Branchen zur aktuellen Lage aus und besprechen akuten Handlungsbedarf. Wiederholt wurden Krisenübungen durchgeführt. Die vom Land beauftragte Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG) wäre im Falle eines Ausbruchs sofort einsatzfähig und könnte von den zuständigen Kreisordnungsbehörden als externe Dienstleisterin zur Durchführung von erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Ausbruchsgebietes hinzugezogen werden.
Funde von toten Wildschweinen bitte melden
Aufgefundene Wildschweinekadaver, aber auch im Rahmen der Jagd erlegte Tiere werden in Nordrhein-Westfalen bereits seit langem standardmäßig auf ASP untersucht, um rechtzeitige Informationen über ein Auftreten der Seuche zu erlangen. Funde von toten Wildschweinen sollten unmittelbar unter der Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de an die Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes gemeldet werden. Die Zentrale kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen Wildschweins.
Weitere Informationen:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz/ Land NRW
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