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Verkehrsüberwachung wendet neuen Bußgeldkatalog an

Allen Unkenrufen zum Trotz: Weder die Begleitung der Weihnachtsmärkte noch die Corona-Pandemie haben dazu geführt, dass das Ordnungsamt die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Münster zurückstellt.

Nachdem am 9. November der neue Bußgeldkatalog eingeführt wurde, haben die kommunalen Ordnungshüter allein in den darauffolgenden zehn Tagen 61 Verwarnungen wegen Fahrzeugen ausgesprochen, die auf dem Gehweg geparkt waren und dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert haben. Der Verstoß wurde mit je 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Fünf Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Wegen illegalen Gehweg-Parkens ohne Behinderung hat die Verkehrsüberwachung im gesamten November 224 Verwarnungen ausgesprochen.

Höhere Geldbußen

Der Gesetzgeber hat auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen von 35 auf 55 Euro angehoben, ebenso für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve (von 15 auf 35 Euro). Auch wer Rettungsfahrzeuge oder Feuerwehreinfahrten als Falschparker behindert, kann mit bis zu 100 Euro bestraft werden.

Norbert Vechtel, Chef des Ordnungsamtes Münster,  kommentiert die Zahlen so: "Ich gehe davon aus, dass die Erhöhung der Geldbußen das Gehweg- und Radwegparken auch in Münster deutlich zurückdrängen wird. Im internationalen Vergleich ist der deutsche Bußgeldkatalog aber immer noch moderat."

Schwerpunktaktionen gegen das Gehweg- und Radwegparken sind für das kommende Jahr geplant.


© Stadt Münster

Foto: pixabay