Die Bank war in Verdacht geraten, wohlhabende französische Kunden jahrelang zur Steuerhinterziehung verleitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft ging im Berufungsprozess von etwa 9,6 Milliarden Euro aus, die auf diese Weise verschleiert worden seien.
Die UBS soll nun laut Berufungsurteil eine Strafe in Höhe von 3,75 Millionen Euro und Entschädigungen in Höhe von 800 Millionen Euro zahlen. Eine Milliarde Euro soll konfisziert werden. Der Anwalt der Bank, Hervé Temime, zeigte sich überrascht von dem Urteil und erwägt eine Rechtsbeschwerde.
Die französische Filiale der UBS wurde vom Vorwurf der Beteiligung an Geldwäsche freigesprochen. Sie wurde aber wegen Beteiligung an illegalen Geschäftspraktiken zu einer Strafe von 1,875 Millionen Euro verurteilt, deutlich weniger als erster Instanz (15 Millionen Euro).
Die UBS hatte nach dem Urteil in erster Instanz erklärt, es gebe "keinen konkreten Beweis" für die Vorwürfe. Im Berufungsprozess hatte die Anklage eine Strafe von mindestens zwei Milliarden Euro gefordert. Es war einer der bisher größten Steuerbetrugsprozesse in Frankreich.
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