Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Trump zurückgewiesen

Ein US-Bundesrichter weist Trumps Antrag zur Zurückhaltung seiner Steuerunterlagen ab.

Ein US-Bundesgericht hat den Versuch des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump abgewiesen, die Übergabe seiner Steuererklärungen an den US-Kongress zu verhindern. Der einst von Trump ernannte Richter Trevor McFadden entschied am Dienstag, dass der zuständige Parlamentsausschuss das Recht habe, die Unterlagen zu sehen. Es ist eine weitere Niederlage für Trump, der sich seit Jahren gegen die Veröffentlichung seiner Steuerdaten wehrt.

Der Ausschussvorsitzende und demokratische Kongressabgeordnete Richard Neal begrüßte das Urteil. Der Ausschuss sei nun dem Ziel, das obligatorische Verfahren zur Prüfung der finanziellen Situation von Präsidenten zu kontrollieren, "einen Schritt näher". Trump hatte den Demokraten vorgeworfen, die Unterlagen aus politischen Gründen anzufordern, um sie veröffentlichen zu können.

Das Justizministerium hatte im August das Finanzministerium angewiesen, dem Kongressausschuss Trumps Steuerunterlagen über sechs Jahre zur Verfügung zu stellen. 

US-Präsidenten sind nicht gesetzlich verpflichtet, Einzelheiten über ihre persönlichen Finanzen offenzulegen. Trump hatte als erster Präsident seit Richard Nixon (1969 bis 1974) die Offenlegung seiner Steuererklärungen verweigert. Das führte zu Spekulationen, ob der Immobilienunternehmer etwas zu verbergen habe.

Eine dieser Spekulationen ging in die Richtung, der Präsident wolle verschleiern, dass er als Geschäftsmann bei weitem nicht so erfolgreich gewesen sei wie von ihm angeführt. Spekuliert wurde auch über mögliche Interessenkonflikte.

Die "New York Times" sorgte im September 2020 mit Enthüllungen zu Trumps Steuer- und Finanzgebaren für Aufsehen. Demnach zahlte Trump in elf der 18 Jahre zwischen 2000 und 2017 keine Einkommensteuer auf Bundesebene - und 2016 und 2017 jeweils nur 750 Dollar.

fml/mkü