In Einzelfällen, bei denen eine frühere Auffrischungsimpfung aus medizinischen Gründen notwendig ist, darf auch nach einem Mindestabstand von vier Wochen eine Boosterimpfung verabreicht werden. Das sieht ein Erlass vom Montag vor. Dieses Intervall stelle jedoch "ausdrücklich keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze für Einzelfallentscheidungen" dar, erklärte das Ministerium.
Der Mindestabstand von vier Wochen orientiere sich an einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission, wonach etwa Menschen mit Immunschwäche, bei denen eine stark verminderte Impfantwort zu erwarten ist, früher ihre Auffrischungsimpfung erhalten können. Nachdem Medienberichte den Eindruck erweckt hatten, dass sich jeder in Nordrhein-Westfalen schon nach vier Wochen boostern lassen könne, präzisierte das Ministerium seine Vorgaben zu Auffrischungsimpfungen.
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