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Auffrischungsimpfung nach vier Monaten

Zur Beschleunigung der Impfkampagne hat Nordrhein-Westfalen den Mindestabstand zwischen Zweit- und Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus auf vier Monate herabgesetzt.

In kommunalen Impfangeboten können sich somit alle Menschen boostern lassen, deren Grundimmunisierung gegen das Virus mindestens vier Monate zurückliegt, erklärte das Landesgesundheitsministerium am Mittwoch. Empfohlen werde die Auffrischungsimpfung für alle volljährigen Geimpften jedoch nach mindestens fünf Monaten.

In Einzelfällen, bei denen eine frühere Auffrischungsimpfung aus medizinischen Gründen notwendig ist, darf auch nach einem Mindestabstand von vier Wochen eine Boosterimpfung verabreicht werden. Das sieht ein Erlass vom Montag vor. Dieses Intervall stelle jedoch "ausdrücklich keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze für Einzelfallentscheidungen" dar, erklärte das Ministerium.

Der Mindestabstand von vier Wochen orientiere sich an einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission, wonach etwa Menschen mit Immunschwäche, bei denen eine stark verminderte Impfantwort zu erwarten ist, früher ihre Auffrischungsimpfung erhalten können. Nachdem Medienberichte den Eindruck erweckt hatten, dass sich jeder in Nordrhein-Westfalen schon nach vier Wochen boostern lassen könne, präzisierte das Ministerium seine Vorgaben zu Auffrischungsimpfungen.

ruh/cfm