Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit dem deutschen Kindergeld. Das Finanzgericht Bremen fragt nach der Vereinbarkeit einer Regel mit EU-Recht, derzufolge EU-Ausländer in Deutschland die ersten drei Monate nach Zuzug kein Kindergeld bekommen - es sei denn, sie erzielen in Deutschland Einkünfte. Es geht um eine Familie aus Bulgarien. (Az. C-411/20)
Die Familienkasse verwehrte ihnen für die ersten drei Monate nach Zuzug Kindergeld, woraufhin die Mutter vor das Finanzgericht zog. Da die Sperrfrist für Deutsche nicht gilt, sieht das Gericht eine mögliche verbotene Ungleichbehandlung. Der zuständige Generalanwalt am EuGH legt am Donnerstag seine Schlussanträge vor.
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