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Bei Kindesmissbrauch haben Ermittler mehr Befugnissen

Strafbar macht sich mit der Gesetzesänderung auch, wer mit sexuellen Absichten online ein vermeintliches Kind anspricht


Ermittler haben künftig mehr Möglichkeiten im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Internet. Der Bundestag billigte am Freitag ein neues Gesetz, das es den Beamten erlaubt, sich bei ihren Ermittlungen in einschlägigen Foren als Kind auszugeben. Zudem können sie kinderpornografisches Material künstlich herstellen, um es zum Tausch anzubieten.  

Von dem entsprechenden Strafgesetz wird künftig auch der Versuch des bereits strafbaren Cybergroomings erfasst, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel des Missbrauchs. Strafbar macht sich mit der Gesetzesänderung auch, wer mit sexuellen Absichten online ein vermeintliches Kind anspricht, obwohl es sich in Wirklichkeit um einen erwachsenen Ermittler handelt. 

Die Herstellung computergenerierter Bilder soll speziell geschulten Polizeibeamten bei vorheriger Genehmigung durch einen Richter erlaubt sein. Der Tausch solchen Materials gilt häufig als "Eintrittskarte" in die entsprechenden Chatrooms.

jp/cha

© Agence France-Presse

Foto: dpa/picture-alliance