Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Sperrfrist bei Kindergeld ist rechtswidrig

EuGH-Generalanwalt: Die Sperrfrist für EU-Bürger beim Kindergeld ist rechtswidrig.

Die dreimonatige Sperrfrist für Kindergeld bei neu zugezogenen EU-Bürgern in Deutschland ist nach Meinung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtswidrig. Es handle sich um Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar am Donnerstag in Luxemburg in seinen Schlussanträgen. Diese könne nicht gerechtfertigt werden. (Az. C-411/20)

Es ging um eine Familie aus Bulgarien. Die Familienkasse verwehrte ihr für die ersten drei Monate nach Zuzug Kindergeld, woraufhin die Mutter vor das Finanzgericht Bremen zog. Laut deutscher Regelung bekommen EU-Ausländer in Deutschland die ersten drei Monate nach Zuzug kein Kindergeld - es sei denn, sie erzielen in Deutschland Einkünfte. Für Deutsche gilt diese Sperre nicht.

Das Finanzgericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Die Schlussanträge sind ein juristisches Gutachten, an das sich der Gerichtshof bei seiner Entscheidung nicht halten muss. Die Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft daran.

smb/cfm