Es ging um eine Familie aus Bulgarien. Die Familienkasse verwehrte ihr für die ersten drei Monate nach Zuzug Kindergeld, woraufhin die Mutter vor das Finanzgericht Bremen zog. Laut deutscher Regelung bekommen EU-Ausländer in Deutschland die ersten drei Monate nach Zuzug kein Kindergeld - es sei denn, sie erzielen in Deutschland Einkünfte. Für Deutsche gilt diese Sperre nicht.
Das Finanzgericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Die Schlussanträge sind ein juristisches Gutachten, an das sich der Gerichtshof bei seiner Entscheidung nicht halten muss. Die Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft daran.
smb/cfm
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