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Gültigkeit EU-Impfnachweise werden angepasst

Corona-Impfnachweise ohne Auffrischung werden in der Europäischen Union künftig nur noch neun Monate lang gültig sein.

Wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte, tritt die Regelung am 1. Februar in Kraft, sofern die Mitgliedstaaten oder das Europaparlament nicht mit den erforderlichen Mehrheiten ihr Veto einlegen. Dies gilt als unwahrscheinlich, weil die Entscheidung mit den Mitgliedstaaten abgestimmt wurde.

Die auf 270 Tage festgelegte Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate gebe den "Bürgern und Unternehmen die Sicherheit, ihre Reisen sicher zu planen", erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Es sei nun an den Mitgliedstaaten die Auffrischungsimpfungen rasch zu verabreichen, "um unsere Gesundheit zu schützen und die Sicherheit des Reisens zu gewährleisten". 

Einige EU-Mitgliedstaaten haben die Gültigkeit von Doppel-Impfungen bereits zeitlich beschränkt. In Frankreich laufen ab dem 15. Januar die Impfnachweise von Erwachsenen etwa sieben Monate nach Erhalt der zweiten Corona-Impfung ab, sofern sich die Betroffenen nicht boostern lassen. 

Den EU-Impfnachweis erhalten Menschen in der Europäischen Union direkt nach ihrer Impfung. Er enthält einen QR-Code, der in das EU-weite digitale Covid-19-Zertifikatssystem eingespeist werden kann. In Deutschland erfolgt dies über die Corona-Warn-App oder die App CovPass. 

isd/ju