Das polnische Verfassungsgericht erfülle nach seinen jüngsten Urteilen "nicht mehr die Anforderungen an ein unabhängiges und unbefangenes Gericht", wie es die europäischen Verträge vorsähen, sagte EU-Kommissar Paolo Gentiloni. Er verwies dabei auch auf ein Urteil des polnischen Verfassungsgericht vom Juli, in dem dieses Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für verfassungswidrig erklärt hatte.
Der stellvertretende polnische Justizminister Sebastian Kaleta übte scharfe Kritik an dem Brüsseler Vorgehen: Brüssel wolle "das Verfassungsgericht in Polen dem EU-Recht unterwerfen", schrieb er im Onlinedienst Twitter. "Das ist ein Angriff auf die polnische Verfassung und unsere Staatshoheit."
Polen hat nun zwei Monate Zeit für eine Antwort. Fällt diese nicht zufriedenstellend aus, droht Warschau im äußersten Fall eine hohe Geldstrafe.
Die EU liegt bereits seit 2017 mit Polen wegen seiner umstrittenen Justizreform im Streit. Der nationalkonservativen Regierungspartei PiS wird unter anderem vorgeworfen, am Verfassungsgericht regierungstreue Richter installiert sowie eine Disziplinarkammer zur Maßregelung unbotmäßiger Richter eingesetzt zu haben.
Die Kommission hatte deshalb verschiedene Vertragsverletzungsverfahren angestrengt, die teils in Klagen vor dem EuGH mündeten. Erst Ende Oktober hatte der Gerichtshof in Luxemburg ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro gegen Warschau verhängt, weil die Regierung die Tätigkeit der Disziplinarkammer nicht wie angeordnet ausgesetzt hatte.
Da Polen zahlungsunwillig ist, droht dem Land eine Kürzung seiner EU-Hilfen entsprechend der aufgelaufenen Zwangsgelder. Zudem liegen in dem Justizstreit Corona-Hilfen in Höhe von 36 Milliarden Euro für Polen auf Eis.
lob/ck
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