Der 56 Jahre alte Ralf Hörstemeier befand sich mit einer elektronischen Fußfessel überwacht in Freiheit, da seine Verurteilung zu lebenslanger Haft noch nicht rechtskräftig war. Das Urteil des Landgerichts Dortmund wurde am 14. Dezember rechtskräftig. Am Dienstagabend dann soll Hörstemeier die Fußfessel entfernt haben und geflohen sein. Gegen ihn wurde ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen.
Hörstemeier war im Januar verurteilt worden, 1993 eine 16 Jahre alte Jugendliche in Dortmund überfallen und getötet zu haben. Das Verbrechen war jahrelang ungeahndet geblieben, erst durch eine Neuauswertung von DNA-Spuren kamen die Ermittler 2018 auf die Spur des 56-Jährigen. Dieser bestritt bis zuletzt die Tatvorwürfe.
ran/cha
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