Die Académie Française, die über die Reinhaltung der französischen Sprache wacht, verweist darauf, dass laut der Verfassung die Verwaltungssprache Französisch ist. Ein EU-Gesetz schreibt aber vor, dass der Titel eines Personalausweises in mindestens einer weiteren offiziellen EU-Sprache übersetzt sein muss. Auf den neuen Ausweisen, die seit vergangenem Sommer in Frankreich ausgegeben werden, sind darüber hinaus auch Angaben wie "Name" und "Geburtsort" auf Englisch zu lesen - allerdings in einer kleineren Schrift.
kol/jes
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