Im Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Münster ist in Österreich ein 45-Jähriger zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Klagenfurt verhängte gegen den Österreicher wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern 15 Jahre.
Im Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Münster ist in Österreich ein 45-Jähriger zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Klagenfurt verhängte gegen den Österreicher am Dienstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, wie die Polizei in Münster am Donnerstag mitteilte. Zudem ordnete das Gericht seine Einweisung in eine sogenannte Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an.
Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der heute 45-Jährige acht Kinder im Alter von sieben bis zehn Jahren missbraucht hatte. Die Taten habe er den Ermittlungen zufolge gefilmt und fotografiert, um sie in Chats zu verbreiten.
Anfang Dezember vergangenen Jahres wurde der Tatverdächtige festgenommen. Die Ermittler in Münster kamen dem Lastwagenfahrer durch die Auswertung von Chatverläufen mit dem bereits im vergangenen Sommer verurteilten Hauptbeschuldigten auf die Spur. Der Prozess gegen einen ebenfalls im Dezember in Österreich festgenommenen, damals 24-jährigen Deutschen steht laut Polizei noch aus.
Die Fälle gehören zum Missbrauchskomplex Münster, der im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube in der nordrhein-westfälischen Stadt bekannt wurde. Die Ermittler fanden dort umfangreiche kinderpornografische Videos und Fotos sowie Aufnahmetechnik, die der als Haupttäter geltende Stiefvater eines immer wieder missbrauchten Jungen installiert hatte.
Immer wieder ließ er seinen Stiefsohn und andere Kinder durch Männer zum Teil über mehrere Tage missbrauchen. Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ermittelte die Polizei seitdem dutzende Tatverdächtige, einige von ihnen wurden in erster Instanz bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Der Stiefvater soll für 14 Jahre ins Gefängnis, danach soll er in Sicherungsverwahrung. Wegen Beihilfe durch Unterlassen wurde zudem die Mutter des missbrauchten Jungen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sie hatte gestanden, seit Herbst 2019 etwas von dem Missbrauch geahnt zu haben.
hex/cfm