Bei diesem Treffen muss endlich ein Durchbruch für den Kulturbereich erreicht werden. Es kann nicht sein, dass nach zwei Jahren Pandemie Kunst und Kultur weiterhin wie jede x-beliebige Freizeitaktivität behandelt werden. Die Kunstfreiheit genießt den besonderen Schutz des Grundgesetzes, das schließt die Präsentation und die Rezeption von Kunst und Kultur ein. Mit Blick auf die bestehenden Förderprogramm ist es aktuell vordringlich, dass die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltung, die nur noch bis zum 31.03.2022 gilt, bis zum Ende dieses Jahres ausgedehnt wird. Das würde vielen Kulturveranstaltern die dringend erforderliche Planungssicherheit geben.
Der Deutsche Kulturrat setzt sich bereits seit langem dafür ein, die Verklammerung von Kultur und Freizeit im Infektionsschutzgesetz zu lösen und Kultur einen eigenständigen Stellenwert zu geben. Zuletzt haben wir am 30.12.2021 gefordert, Kulturorte zumindest wie Bildungsorte zu behandeln und damit Öffnungsperspektiven zu erhalten. Es ist sehr erfreulich, dass die Länder diesen Gedanken in ihrem Appell "Freiheit für Kunst" aufgegriffen haben und erklären: „Kulturelle Angebote sind Angebote der kulturellen Bildung. Sie haben eine ebenso hohe Priorität wie der Schulunterricht in Präsenz. Auch für Angebote der Erwachsenen- und Weiterbildung sollen die gleichen Regelungen gelten wie für den gesamten Kulturbereich."
Der Deutsche Kulturrat appelliert an den Bund und an die Länder, bei der Kategorisierung von Kultur jetzt umzudenken.
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