Die Verkürzung trifft also in der Regel Menschen, die zwei Mal geimpft sind, die aber noch nicht die Booster-Spritze bekommen haben. Mit der Neuregelung, über die zunächst die "Bild" berichtet hatte, setzt das Gesundheitsministerium eine Vorgabe der EU um. Die Kommission hatte kurz vor Weihnachten im Eilverfahren beschlossen, dass die Anerkennungsdauer von digitalen Impfzertifikaten der EU für die Grundimmunisierung auf 270 Tage festgelegt wird.
Offen bleibt zunächst die Frage, wie lange nun die Impfnachweise von Geboosterten gültig sein sollen. "Für Booster-Impfungen selbst wird mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse noch keine maximale Anerkennungsdauer vorgesehen", schrieb Staatssekretärin Dittmar in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage. "Die Regelungen sollen regelmäßig überprüft werden, um gegebenenfalls auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren zu können."
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