Das Verfahren werde zunächst beim Bundesschiedsgericht in Berlin geführt, sagte Lutze. Es werde dann aber wahrscheinlich an eine andere Landesschiedskommission weitergegeben. "Wenn das Bundessschiedsgericht entscheidet, ist der Beschluss nicht mehr anfechtbar - in dem Fall würde die zweite Instanz fehlen", sagte Lutze. Die Bundesschiedskommission entscheide selbst, an welche Landeskommission sie die Entscheidung weiterreiche. Festgelegte Regeln dafür gibt es laut Lutze nicht.
Im Saarland gibt es zwischen dem Landesverband und der Fraktion der Linken seit längerer Zeit ein Zerwürfnis. Lafontaine rief im Juni dazu auf, die Partei im Saarland bei der Bundestagswahl nicht mit der Zweitstimme zu wählen. Er wurde dafür scharf kritisiert. Ausgelöst wurde der Aufruf durch einen heftigen Streit um die Spitzenkandidatur der saarländischen Linken zur Bundestagswahl.
Die Parteimitglieder wählten in einer Kampfabstimmung Lutze, während die Fraktion den Abgeordneten Dennis Lander favorisierte. Die Fraktion warf Lutze vor, kein geeigneter Vertreter im Bundestag zu sein, weil er in zentralen inhaltlichen Fragen andere Positionen vertrete als die Partei.
Im Juni schloss die Landesschiedskommission die Lafontaine-Unterstützerin Astrid Schramm aus der Partei aus. Als Reaktion darauf wurde wiederum die Vizelandeschefin Barbara Spaniol aus der Landtagsfraktion ausgeschlossen. Sie habe die Fraktion in der Auseinandersetzung mit dem Landesvorstand nicht unterstützt, lautete die Begründung. Im November spaltete sich die Linksfraktion im Landtag auf. Die neue Fraktion besteht aus Spaniol und der Politikerin Dagmar Ensch-Engel.
Lafontaine kündigte im November an, seine politische Karriere beenden zu wollen. Gerüchte, er wolle bei der kommenden Landtagswahl am 27. März mit einer eigenen Liste antreten, wies er zurück.
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