Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss.
Insgesamt sind 75 Prozent der Menschen in
Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 46 Prozent haben bereits eine
Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die
Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen
Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird.
Mit
der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen
gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron-Variante und
der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen.
Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.
Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 7. Februar 2022.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Sie unter www.land.nrw/corona