Die Regelung hatten die Regierungschefs der Länder bei ihren Beratungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Freitag beschlossen. "Mit der Ausnahme-Verordnung setzen wir den Rahmen, um die jüngsten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz umzusetzen", erklärte Lauterbach.
Die Länder würden nun auf Grundlage von Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) jetzt ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen. "Dann gilt: Wer geboostert ist, muss selbst als Kontaktperson bei einer Infektion nicht mehr in Quarantäne. Das gilt auch für Omikron." Damit mache Boostern den Alltag leichter. "Und es schützt vor Infektion oder schwerer Erkrankung", betonte Lauterbach.
Als geboostert gilt, wer einige Monate nach erlangtem Impfschutz eine Auffrischung erhält. Dies trifft derzeit auf 44,2 Prozent der Bevölkerung zu.
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