Geplant ist laut Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien der Neubau von jährlich 400.000 Wohnungen, davon 100.000 im sozialen Wohnungsbau. Nötig seien dafür einerseits die richtigen Förder-, aber auch die richtigen Rahmenbedingungen, sagte Geywitz. Sie verwies darauf, dass sie als erste Amtshandlung die soziale Wohnraumförderung für das Jahr 2022 auf den Weg gebracht habe. Damit könnten die Länder nun eine Milliarde Euro an Bundesmitteln in den sozialen Wohnungsbau investieren.
Die Ministerin hob in ihrer Rede zudem hervor, dass für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum zuallererst mehr Bauland nötig sei. Mit Blick auf brachliegende Grundstücke, bei denen auf Wertsteigerung spekuliert werde, sagte sie, dass Kommunen "möglichst schnell wieder Rechtssicherheit" bei ihren Vorkaufsrechten bekommen sollten.
Hintergrund hierbei ist, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im vergangenen November nach einem Rechtsstreit um ein Grundstück in Berlin geurteilt hatte, dass eine Gemeinde ihr Vorkaufsrecht für ein Grundstück nicht nur deshalb ausüben dürfe, weil sie von dem ursprünglichen Käufer eine erhaltungswidrige Nutzung erwartet.
Geywitz sagte im Bundestag zudem, dass die Mieten in den nächsten Jahren bezahlbar bleiben müssten, "auch und gerade, wenn modernisiert und energetisch saniert wird". Zudem verwies sie auf die Bedeutung der Bewältigung des Fachkräftemangels. Nötig seien "eine Azubi-Offensive" sowie Weiterbildung, Fachkräfteeinwanderung und gute Arbeitsbedingungen auf dem Bau. Darüberhinaus betonte sie, dass es ihr ein Anliegen sei, die Bedingungen beim Mieterstrom, bei dem auch Mieter beispielsweise von Solaranlagen an Wohnhäusern profitieren sollen, zu verbessern. Außerdem will die Regierung mit einem nationalen Aktionsplan bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit überwinden.
jm/jes
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