Der Eilantrag sei unzulässig, entschied das Gericht. Die Abgeordneten wollten damit etwas erreichen, das weiter ginge als ein mögliches Urteil im Hauptsacheverfahren. Im noch zu entscheidenden Hauptsacheverfahren könne möglicherweise die Verletzung von verfassungsmäßigen Rechten der Abgeordneten festgestellt werden.
Noch vor dieser Entscheidung in die Autonomie des Landtags einzugreifen, ginge nur bei einer Sonderkonstellation, die ein solches Vorgehen "unabdingbar" mache. Eine solche Lage liege aber nicht vor. Der Gerichtshof verwies auf frühere Eilentscheidungen, mit denen ähnliche Anträge bereits abgelehnt worden waren.
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