Zuvor war nach der erneuten Annullierung von Djokovics Visum durch das Einwanderungsministerium vom Vortag die Gerichtsverhandlung über den anschließenden Einspruch der Anwälte des 34-Jährigen vor dem Bundesgericht für Sonntag angesetzt worden. Zugleich wurde allerdings auch seine vorläufige Festsetzung beschlossen.
Die Rechtsbeistände des neunmaligen Australian-Open-Gewinners zweifelten in der Anhörung am Samstag erwartungsgemäß die Rechtmäßigkeit der Regierungsentscheidung durch den zuständigen Minister Alex Hawke an. In einem grundsätzlich durch die australische Verfassung erlaubten persönlichen Beschluss hatte Hawke die Aufenthaltserlaubnis für den nach eigenen Angaben Mitte Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Djokovic wieder eingezogen und den ungeimpften Weltstar als Gefahr für die öffentliche Gesundheit und sogar für die öffentliche Ordnung dargestellt.
Djokovic sei "eine Person mit Einfluss und Status", hieß es in Hawkes von der Zeitung The Age veröffentlichten Begründung: "Mit Blick auf sein Verhalten nach dem Erhalt eines positiven Coronatests, seine öffentlich geäußerten Ansichten und seinen Status als Ungeimpfter glaube ich, dass seine Anwesenheit in Australien andere Menschen dazu veranlassen kann, die Richtlinien zur öffentlichen Gesundheit zu missachten."
Auch könne Djokovics Anwesenheit eine "Anti-Impf-Stimmung in der Bevölkerung stärken" und damit "möglicherweise eine Zunahme ziviler Unruhen bewirken, die bereits zuvor mit Kundgebungen und Protesten erlebt wurden". Es gehe um "den Erhalt von Leben und Gesundheit von vielen Mitgliedern der Gesellschaft".
Für Djokovic drängt die Zeit. Bereits am Montag würde für den Vorjahressieger im Falle eines erneuten Erfolgs vor Gericht gegen die australische Regierung das traditionelle Eröffnungseinzel der ersten Runde gegen seinen Landsmanns Miomir Kecmanovic auf dem Programm stehen. Andernfalls dürfte sich Djokovic zu Beginn des ersten Grand-Slam-Turniers der Saison voraussichtlich schon auf der Rückreise befinden.
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